Der Mindestunterhalt eines Kindes
- bis Ende des sechsten Lebensjahres (= 1. Stufe) erhöht sich von 369,00 € auf 393,00 € monatlich,
- vom siebten bis zum Ende des zwölften Lebensjahres (= 2. Stufe) von 424,00 € auf 451,00 € monatlich und
- ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (= 3. Stufe) von 497,00 € auf 528,00 € monatlich.