Düsseldorfer Tabelle 2026
Zum 01.01.2026 änderte sich die Düsseldorfer Tabelle
Der Mindestunterhalt eines Kindes
- bis Ende des sechsten Lebensjahres (= 1. Stufe) erhöht sich von 482 € auf 486 € monatlich,
- vom siebten bis zum Ende des zwölften Lebensjahres (= 2. Stufe) von 554 € auf 558 € monatlich und
- ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (= 3. Stufe) von 649 € auf 653 € monatlich.
Für volljährige Kinder, die studieren und nicht bei ihren Eltern wohnen, orientiert sich der Unterhalt an dem Höchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Der Bedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, bleibt mit 990 € (einschließlich 440 € an Warmmiete) unverändert.
Die aktuelle „Düsseldorfer Tabelle“ können Sie hier herunterladen: